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Mit Ihnen vereinbarte Termine bedeuten, dass ich für Sie verbindlich die für eine psychoanalytische Sitzung (oder ein Vorgespräch) übliche Zeit reserviere.
Ihnen entstehen keinerlei Wartezeiten und die psychoanalytischen Sitzungen finden ungestört in einer ruhigen Umgebung statt.
Absageregelung
Sie verpflichten sich, die fest vereinbarten Termine -
Ihre Absage kann schriftlich, auch per E-
Ausfallhonorar
Da ich den vereinbarten Termin verbindlich für Sie persönlich reserviere, muss ich Ihnen bei nicht rechtzeitig erfolgter Absage ein Ausfallhonorar in Höhe des mit Ihnen vereinbarten bzw. aktuell gültigen Psychotherapeutenhonorars (gemäss der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, GOP) privat in Rechnung stellen.
Krankenkassen bzw. Versicherungsträger übernehmen keine Terminausfallkosten!
Die Regelung zum Honorarausfall gilt sowohl für gesetzlich und privat Versicherte als auch für Selbstzahler.